LV Bayern
Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V.
Krüner Str. 8a
81373 München
Telefon: 089-20 56 09 83
E-Mail: info@l-b-k.de
Internet: www.l-b-k.de
Geschäftsführer und Landesfachberater:
Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. (FH) Martin Rist
Der Vorstand :
Vorsitzender:
Norbert Wolff
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Unterfranken:
Hilmar Lipp
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Mittelfranken:
Franz Dietrich
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Oberfranken:
Dieter Sander
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Niederbayern:
Heinrich Seidl
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Oberbayern:
Christine Huber
Josef Hernicht
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Oberpfalz:
Rudolf Pittroff
Vertreter des Vorsitzenden
für den Regierungsbezirk Schwaben:
Helmut Törner
Der Verband :
Statistische Informationen
Mitgliederzahl: ca. 48.500
Zahl der Vereine und Stadtverbände: 177
Fläche: 19 Mio. qm bzw. 1900 ha
Arbeitsschwerpunkte, Angebote und Leistungen
1. Verbandszeitschrift
Die Fachzeitschrift »Kleingarten Magazin« ist kostenfrei im Jahresbeitrag enthalten. Diese Zeitschrift enthält Artikel und Themen rund um den Kleingarten sowie den Verbandsteil mit Bekanntgabe von Veranstaltungen, Jahreshauptversammlungen etc.
2. Schulungen des Landesverbandes
Der Landesverband führt regelmäßig Schulungen in ganz Bayern zu allen wichtigen Themen des Kleingartenbereiches durch. Themen sind z. B.:
- Obstbau / Obstbaumschnitt
- Bewertungsrichtlinien
- Integrierter Pflanzenschutz / Naturnaher Garten
- Kleingartenrecht und Verbandspolitik
- Vereinsrecht und Vereinsführung
- Gemüsebau etc.
3. Beratung
Der Landesverband berät kostenlos seine Mitgliedsvereinigungen in
- Fachfragen
- Rechtsfragen
- Vereinsfragen
Bei Bedarf nimmt der Landesverband die Beratung auch vor Ort in der Anlage vor.
4. Broschüren, Merkblätter und Diaserien
Der Landesverband gibt Broschüren und Merkblätter für den Bereich des Kleingartenwesens heraus, die laufend ergänzt und aktualisiert werden. Sie können über den Landesverband entweder kostenfrei oder zum Selbstkostenpreis bezogen werden.
5. Planung von Neuanlagen | Ergänzung von Altanlagen | Einrichtung von Biotopen etc.
Für die oben genannten Bereiche übernimmt der Landesverband die Planung bis zur Genehmigungsreife bzw. Förderantragsreife (bei Bedarf incl. Kostenberechnung).
6. Bezirkstagungen
Einmal im Jahr finden für die Bezirke Tagungen statt in denen aktuelle Themen referiert werden und auf denen die Mitglieder Wünsche und Anregungen äußern können. Dieses Diskussions- und Informationsforum kann auch genutzt werden zu einem Informationsaustausch der Mitgliedsvereinigungen untereinander.
7. Bewertung der Gärten
Der Landesverband hat für ganz Bayern verbindliche Richtlinien für die Bewertung von Gärten entwickelt und mit den maßgeblichen Ministerien (Bauministerium, Umweltministerium, Landwirtschaftsministerium) abgestimmt. Diese Richtlinien werden ständig fortgeschrieben und an aktuelle Entwicklungen angepaßt. Der Landesverband ist Ansprechpartner bei allen sich aus der Schätzung ergebenden Problemen und Fragen.
8. Interessenvertretung
Der Landesverband bayerischer Kleingärtner ist als Interessenvertreter der bayerischen Kleingartenvereine und -vereinigungen tätig. Diese Lobbyarbeit ist um so wichtiger, da das Kleingartenwesen als sozial ausgerichtete Institution keine anderen gesellschaftlichen Kräften vergleichbare Lobby in der Politik besitzt. Die Ausformulierung des Bundeskleingartengesetzes, von dem auch jene Mitgliedsvereinigungen profitieren, die nicht Mitglied im Landesverband sind, wurde z.B. unter intensiver Mitarbeit der Landesverbände erstellt. Vor allem die Pachtpreisbindung und der Kündigungsschutz sind wichtige Errungenschaften dieser Lobbyarbeit.
Für bayerische Kleingartenvereine und Kleingärtner darf es zum Landesverband Bayerischer Kleingärtner keine Alternative geben. GartenspezifischeThemen können auch andere Verbände des Freizeitgartenbaus behandeln, aber nur der Landesverband Bayerischer Kleingärtner kann bei kleingartenspezifischen Problemstellungen wie Gartenschätzung, Kündigung von Gärten, Pachtpreisregelungen oder der baurechtlichen Absicherung von Anlagen kompetente und fachgerechte Unterstützung bieten.
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